
Bei uns dürft ihr rauchen bis der Arzt kommt...
In Ein-Raum-Kneipen und Diskotheken in Sachsen-Anhalt darf wieder geraucht werden. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau hat im Oktober 2008 der Klage von drei Gastwirten und drei Diskothekenbetreibern aus Halle, Grana, Burg und Gommern stattgegeben. Sie hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Nichtraucherschutzgesetz eingelegt. Bereits Ende August hatte das Gericht in einem Eilantrag ähnlich entschieden und war damit dem Bundesverfassungsgericht gefolgt, das im Juli das Rauchverbot für kleine Kneipen in Berlin und Baden-Württemberg gekippt hatte.